18. Januar 2016

Psychosoziale Prozessbegleitung

Das Strafverfahren kann für Gewaltopfer eine erhebliche Belastung bedeuten. Maßgebliche Belastungsfaktoren sind insbesondere die Länge des Verfahrens und wiederholte Vernehmungen, die Unklarheit über die Aussagebedingungen in der Hauptverhandlung, die Konfrontation mit dem Täter und die Erinnerung an die erlebte Gewalt.

Wir möchten insbesondere traumatisierte Opfer von Gewalt sowie Kinder und Jugendliche durch die Zeugenbetreuung unterstützen, damit sich traumatische Erfahrungen von Wehr- und Hilflosigkeit im Strafverfahren nicht wiederholen. Betroffene werden über den Gang des Verfahrens und Handlungsmöglichkeiten informiert sowie zur Gerichtsverhandlung begleitet, wenn dies gewünscht ist. Die psycho-soziale Prozessbegleitung umfasst im Einzelnen:

Vor der Hauptverhandlung:

  • informieren wir über das Strafverfahren
  • klären über Rechte und Pflichten von Opfern einer Straftat und von Zeugen auf
  • begleiten zu Vernehmingen bei der Poizei oder Staatsanwaltschaft
  • informieren über den Ablauf der Hauptverhandlung sowie über die Rollen und Aufgaben der Prozessbeteiligten
  • besuchen gemeinsam einen Gerichtssaal
  • sprechen mit den Betroffenen über ihre Ängste und unterstützen bei der Suche nach Bewältigungsmöglichkeiten

Während der Hauptverhandlung:

  • unterstützen wir dabei, eine Begegnung mit dem Täter zu vermeiden
  • begleiten zum Gericht und ggf. in den Verhandlungssaal
  • stärken und ermutigen die Zeugen durch stabilisierende Interventionen

Nach der Hauptverhandlung:

  • bieten wir eine Nachbesprechung an, in der noch offene Fragen geklärt werden können

Über die Inhalte der Aussagen sprechen wir im Rahmen der Prozessbegleitung nicht.